Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Beilegung eines Konflikts. Die Teilnahme der Konfliktparteien ist freiwillig. In dem Verfahren wird nach einer bestimmten Struktur unter Führung eines hierzu ausgebildeten Mediators bzw. Wirtschaftsmediators vorgegangen.
Jede Konfliktpartei bekommt in einem geschützten vertraulichen Umfeld die Gelegenheit, den eigenen Standpunkt sowie die eigenen Interessen zu vertreten. Der Mediator ist neutral. Anders als der Schiedsrichter entscheidet er aber den Konflikt nicht. Vielmehr erarbeiten und verhandeln die Konfliktparteien (Medianten) mit Hilfe des Mediators bzw. Wirtschaftsmediators selbst und eigenverantwortlich verschiedene Lösungsmöglichkeiten, bis schließlich eine einvernehmliche und für beide Seiten interessengerechte Lösung gefunden wird.
Die Wirtschaftsmediation wird vor Allem zur Konfliktlösung in der Arbeitswelt sowie im unternehmerischen Bereich eingesetzt.
vgl. hierzu auch "Wirtschaftsmediation".